AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 06/18
Tommi Hirsch Catering GmbH
Treustrasse 35-45
1200 Wien

1. Allgemeines
Das Angebot ist ein Vorschlag des **Auftragnehmers, den er nach Möglichkeit gerne den Wünschen des *Auftraggebers entsprechend ändert.

2. Angebotsinhalte
Der reibungslose Ablauf einer Veranstaltung erfordert jedenfalls die rechzeitige schriftliche (Datum siehe Angebot) Bekanntgabe/Bestätigung der Angebotsinhalte durch den Auftraggeber. Wenn nicht schriftlich anders vereinbart, ist die Gästeanzahl vom Auftraggeber spätestens 5 Werktage vor der Veranstaltung verbindlich in schriftlicher Form bekanntzugeben. Es gilt somit als garantierte Mindestzahl, die verrechnet wird. Bei Erhöhung der bekanntgegebenen Gästeanzahl durch den Kunden, weniger als drei Tage vor Beginn der Veranstaltung, wird der Auftragnehmer nach bestem Wissen und Gewissen versuchen, den entsprechenden Mehrbedarf abzudecken. Dadurch entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

3. Zustandekommen des Vertrags
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots zustande. Um verbindlich zu sein, muss die Annahme schriftlich unter Angabe des Namens übermittelt werden. Als „schriftlich“ gilt eine Übermittelung eines geschäftsmäßig unterzeichneten a) postalischen Briefes, b) Fax oder c) E-Mail. Erfolgt eine Auftragserteilung in mündlicher Form, so wird eine schriftliche Ausfertigung binnen kürzester Zeit vom Auftragnehmer nachgereicht. Erst mit schriftlicher Bestätigung derselben seitens des Auftraggebers, wird der Auftrag verbindlich.
Wird das Angebot vom Auftraggeber verändert oder werden veränderte Anforderungen gestellt, so ist der Auftrag für den Auftragnehmer erst nach schriftlicher Bestätigung des veränderten Auftrags bindend. Es gilt grundsätzlich jeweils das zuletzt schriftlich Vereinbarte.
Spätestens bei Annahme des Angebots ist die genaue Liefer- und Rechnungsadresse bekanntzugeben, um eine problemlose Abwicklung zu ermöglichen. Sind Auftraggeber und Rechnungsempfänger nicht ident, so muss eine Bestätigung des Angebots sowohl vom Auftraggeber als auch vom Rechnungsempfänger gezeichnet werden. Es haften Auftraggeber und Rechnungsempfänger für alle ausstehenden Forderungen oder Teilforderungen zu ungeteilter Hand.

4. Produkt-Sortiment
Das Produkt-Sortiment ist saisonal bedingten Veränderungen unterworfen. Sollten Artikel vorübergehend nicht vorhanden sein, behält sich der Auftragnehmer einen Austausch gegen mindestens gleichwertige Ware vor.

5. Lieferung
Die vereinbarten Liefertermine gelten unter der Voraussetzung eines normalen Geschäftsablaufes. Gründe für eine verspätete Lieferungen wie z.B. Streiks, höhere Gewalt und Geschäftsstörungen führen nicht zum Verzug seitens des Auftragnehmers. Ist es dem Auftragnehmer wetterbedingt oder durch andere unvorhersehbare Ereignisse unmöglich die Leistungsbestandteile zu liefern, so entfällt die Leistungspflicht für beide Vertragsparteien. Bereits vom Auftragnehmer getätigte Aufwendungen werden rückverrechnet.

6. Sorgfaltspflicht
Ab der Übernahme bis zur Rückgabe unterliegen angemietete Gegenstände der Sorgfaltspflicht des Auftraggebers. Allfällige Schäden oder Verlust sind von ihm zu vertreten.

7. Beanstandungen von Veranstaltungen
Beanstandungen von Veranstaltungen sind sofort (nach Möglichkeit vor Ort) längstens jedoch binnen 3 Tagen nach Veranstaltungsende vom Auftraggeber bekanntzugeben, andernfalls gilt die erbrachte Leistung vom Auftraggeber als akzeptiert. Für nicht sachgemäße Lagerung durch den Auftraggeber oder betriebsfremder Personen übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

8. Abgerechnete Zeiten und Verbrauch
Als Grundlage dient der am Abend vom Auftraggeber bestätigte Zeitaufwand und die bestätigte Getränkemenge, falls der Auftraggeber dies unterlässt sind spätere Reklamationen der Mengen und Zeiten gegenstandslos.

9. Übergabezeit des Essens
Als Übergabezeitpunkt des Essens gilt der im Vertrag fixierte Zeitpunkt, wird das Essen erst später gegessen oder der Zeitpunkt der Buffeteröffnung vom Veranstalter verschoben entfällt jegliche Haftung über Qualität und hygienische unbedenklichkeit des Essens.

10. Ausfall der Veranstaltung
Fällt eine Veranstaltung aus Gründen, die weder beim Auftraggeber noch beim Auftragnehmer liegen aus, so werden die Vertragsparteien von ihren weiteren Rechten und Pflichten frei. Bereits vom Auftragnehmer getätigte Aufwendungen rückverrechnet.

11 . Storno
Entfällt die Veranstaltung aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen, so sind, seitens des Auftraggebers, entsprechend den Allgemeinen Zahlungsbedingungen des Auftragnehmers nachfolgende Stornogebühren zu entrichten. – von 9 bis 6 Werktagen vor Beginn der Veranstaltung 25% der Angebotssumme – ab dem 5. Werktag vor Beginn der Veranstaltung 80% der Angebotssumme Bei Bekanntgabe bis zu 10 Werktagen vor Beginn der Veranstaltung entfallen keine Stornogebühren.

12. Zahlungsbedingungen
Alle im Angebot ausgewiesenen Preise verstehen sich, falls nicht anders angeführt, als Euro-Nettopreise, d.h. exklusive der jeweils zu Anwendung kommenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle Leistungen sind ohne Abzüge sofort nach Rechnungserhalt zahlbar. Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine entsprechende Anzahlung zu verlangen.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Leistung oder Bemängelung zurückzuhalten. Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.
Sollten Zahlungstermine überschritten werden, sind dem Auftragnehmer vom Auftraggeber sämtliche Mahn- und Inkassospesen sowie sonstige in diesem Zusammenhang stehende Kosten wie z.B. Anwaltskosten zu ersetzen. Der Auftragnehmer ist zur Verrechnung von 8% Verzugszinsen p.a. berechtigt.

13. Sonstige Bestimmungen
Die Grundlage des Vertrages ist österreichisches Recht, der Gerichtsstand ist Wien. Änderungen des Vertrags

*Auftraggeber : Kunde AGB Tommi Hirsch in der Fassung 06/18
**Auftragnehmer : Tommi Hirsch Catering GmbH Seite 1 von 1bedürfen der Schriftform.